Bei einem Flug von München nach Paris ist mir aus dem aufgegebenen Gepäckstück eine Digitalkamera gestohlen worden. Ich hatte mich bereits am Flughafen über das aufgebrochene Schloss (ein Mini-Vorhägeschloss) gewundert mir aber aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen nichts dabei gedacht. Im Hotel dann stellte ich fest dass die Kamera verschwunden war. Kann mir jemand Tipps geben ob ich den Schaden ersetzt bekomme (Warschauer Abkommen!) und wie ich vorgehen muss.