Frage:
Digitalkamera aus Fluggepäck gestohlen. Was tun?
Homer
2006-09-30 03:25:26 UTC
Bei einem Flug von München nach Paris ist mir aus dem aufgegebenen Gepäckstück eine Digitalkamera gestohlen worden. Ich hatte mich bereits am Flughafen über das aufgebrochene Schloss (ein Mini-Vorhägeschloss) gewundert mir aber aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen nichts dabei gedacht. Im Hotel dann stellte ich fest dass die Kamera verschwunden war. Kann mir jemand Tipps geben ob ich den Schaden ersetzt bekomme (Warschauer Abkommen!) und wie ich vorgehen muss.
Zehn antworten:
Paragon
2006-09-30 03:28:40 UTC
Ab zur Polizei, Anzeige machen, damit zum Flughafen.

Schlecht ist, das du nicht gecheckt und es gleich vor Ort gemeldet hast.

Rechtschutzversicherung?
Loewe-36
2006-09-30 20:57:30 UTC
Wenn Du die Seriennummer der Kamera hast, könnte es sein, dass sie irgendwann auftaucht, wenn man die Diebesbande aushebt. Kann ja nur einer vom Airport gewesen sein.

Auf jeden Fall Anzeige erstatten, denn nur dann fällt auf, dass in München oder Paris geklaut wird. Dir persönlich wird es vermutlich nichts bringen. Es ist übrigens kein Airlinepersonal, das das Gepäck zum Flieger und zurück zum Band transportiert, sondern verantwortlich ist immer der Flughafen. Ansprechpartner ist aber die Airline für Dich, da das Handling im Auftrag der LH / AirFrance oder welche es auch war, durchführt.
Don_Isidoro®
2006-09-30 10:39:16 UTC
Am Flughafen Meldung machen am besten vom Hotel aus telefonisch abklären um beweise zu haben.

Verlust Formular ausfüllen und von Airline b.z.w. Polizei bestätigen lassen.
schnuckipupi
2006-09-30 10:33:01 UTC
Diebstahl bei der Polizei melden und sehen was passiert ...
Pedalix
2006-10-02 18:59:19 UTC
Mir ist mal auf einem Flug von Martinique nach Paris eine Reisetasche aufgebrochen worden und alle Wertgegenstände wurden gestohlen. Ich habe den Verlust in Paris am Flughafen gemeldet und die Reisetasche wurde gewogen. Die Differenz des Eincheckgewichts zum in Paris festgestellten Gewicht wurde Grundlage für die Schadensregelung (Int. Abkommen). Es wurden pro Kilogramm ca. 20,00 DM oder US$ ersetzt, wenn ich mich recht erinnere.
000000
2006-10-02 12:34:09 UTC
Auf jeden Fall eine Anzeige machen! Aber sei versichert, die Fluggesellschaft wird auf jeden Fall nicht zahlen! Habe äußerst schlechte Erfahrungen gemacht.

Also mit der Anzeige zu Deinem Versicherer! Solltest Du nicht versichert sein, nennt man das: dumm gelaufen!
2006-09-30 16:47:29 UTC
Laut Warschauer Abkommen ist es den einzelnen Fluggesellschaften überlassen, welche für welche Gegenstände sie nicht haften.



Dieses können zerbrechliche, verderbliche oder wertvolle Güter sein. Auf jeden Fall hättest Du den Verlust umgehend der Fluggesellschaft melden müssen, spätestens nach dem Bemerken des Verlustes (also noch in Paris). Ich fürchte, so wirst Du kaum Chancen haben.



Die Reisegepäckversicherung bzw. die Hausratversicherung (hier mal in die Versicherungsbedingungen schauen) schließen Foto-, Film- oder Videoapparate sogar aus ihrer Haftung aus



Aber eine Diebstahlanzeige solltest Du, unabhängig davon, trotzdem gegen Unbekannt machen.
2006-09-30 11:13:43 UTC
Bei der Polizei: Anzeige gegen Unbekannt.



Beim Flughafen: schriftliche Verlustanzeige mit genauen Angaben erstatten.

(z.B. Datum, Uhrzeit, entwendeter Gegenstand im Detail, Wertnachweis z.B. Kaufquittung des Gegenstandes, Beweisphoto der Aufbruchstelle etc.) Nach meiner Information ist das Fluggepäck gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.
evenhanded
2006-09-30 10:33:31 UTC
Am besten du machst eine Anzeige, vorher würde ich mich aber nochmal mit dem Flughafen in verbindung setzten, vielleicht kann man das Problem auch so klären.
pimbo
2006-09-30 11:48:16 UTC
hast du eine hausrat.....versicherung....die übernehmen denn schaden..hatte auch mal so was....





wenn du eine gepäckversi. hast ist die gut....



wichtig du mußt sagen du hast bei jeder reise eine inhaltsliste gemacht ...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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